Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Was ist ein ZEV?
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Parteien, die gemeinsam lokal produzierten Strom – in der Regel aus einer Solaranlage – nutzen. Die Teilnehmenden gelten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als eine Endverbrauchseinheit mit einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt. Der selbst erzeugte Strom wird innerhalb des ZEV priorisiert verbraucht, bevor Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird.
Voraussetzungen für einen ZEV sind, dass Stromerzeuger und -verbraucher am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind und die Produktionsleistung der Solaranlage mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des ZEV beträgt. Mieter müssen zustimmen und alle Teilnehmer müssen einen Vertrag unterzeichnen. Schliessen sich mehrere Parteien zu einem ZEV zusammen, so müssen bestehende Netzanschlüsse rückgebaut werden und eine private Stromleitung zur Verteilung der Energie hinter dem Netzanschlusspunkt errichtet werden.
Allgemeine Voraussetzungen
- Anschluss: Alle Teilnehmer müssen hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein.
- Leistungsverhältnis: Die Leistung der Solaranlage(n) muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des ZEV betragen.
- Vertrag: Alle Grundeigentümer und Teilnehmer müssen einen ZEV-Vertrag unterzeichnen und eine Ansprechperson bevollmächtigen.
- Anmeldung: Der ZEV muss bei der RELL mit einem Installationsgesuch angemeldet werden.
- Abrechnung: Die Abrechnung innerhalb des ZEV ist Sache der ZEV-Teilnehmer.
Wie kann ich meinen ZEV anmelden?
Für einen ZEV im Versorgungsgebiet der RELL nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
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