Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Was ist ein vZEV?
Mit einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) können Bewohnerinnen und Bewohner von Liegenschaften mit Solaranlagen den selbst erzeugten Strom gemeinsam mit ihren Nachbarn nutzen und ihren Eigenverbrauch steigern.
Im Unterschied zum herkömmlichen ZEV erfolgt der Zusammenschluss nicht über einen physischen Netzanschlusspunkt sondern über die bestehenden Anschlussleitungen. Dabei werden die Teilnehmenden virtuell zu einer Verbrauchsgemeinschaft verbunden.
Voraussetzungen für einen virtuellen ZEV sind, dass Stromerzeuger und -verbraucher am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind und die Produktionsleistung der Solaranlage mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des virtuellen ZEV beträgt. Mieter müssen zustimmen und alle Teilnehmer müssen einen Vertrag unterzeichnen.
Allgemeine Voraussetzungen ZEV
- Anschluss: Alle Teilnehmer müssen am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein.
- Leistungsverhältnis: Die Leistung der Solaranlage(n) muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des ZEV betragen.
- Vertrag: Alle Grundeigentümer und Teilnehmer müssen einen ZEV-Vertrag unterzeichnen und eine Ansprechperson bevollmächtigen.
- Anmeldung: Der ZEV muss bei der RELL angemeldet werden. Die Umstellung auf einen virtuellen ZEV erfolgt auf das folgende Quartal.
- Abrechnung: Die Abrechnung der internen Energie liegt in der Verantwortung des ZEV-Verantwortlichen. Die RELL stellt für die Abrechnung des ZEV die notwendigen Lastgangdaten zur Verfügung. Die RELL bietet alternativ eine Abrechnungslösung an.
Einfach und schnell Strom teilen
Nutzen Sie den vZEV-Check, um abzuklären, mit welchen Adressen Sie ein vZEV bilden können.
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