Plug & Play – Solar­strom vom Bal­kon

Plug-&-Play-Solaranlagen (Bal­kon­kraft­wer­ke) sind klei­ne, ste­cker­fer­ti­ge Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit einer Leis­tung bis 600 Watt. Sie las­sen sich ein­fach an eine Haus­halts­steck­do­se anschlies­sen – so erzeu­gen Sie selbst Strom und ver­brau­chen ihn direkt vor Ort.

Anmel­de­pflicht: Auch Bal­kon­kraft­wer­ke müs­sen bei der RELL AG ange­mel­det wer­den. Das ist kos­ten­los und über ein kur­zes For­mu­lar mög­lich. Für ein­ge­speis­ten Strom erhal­ten Sie eine Ver­gü­tung nach aktu­el­lem Tarif.

Gut zu wis­sen

  • Maxi­ma­le Leis­tung: 600 Watt pro Zäh­ler­kreis, zuge­las­se­ner Wech­sel­rich­ter (NEV-kon­form, ESTI).
  • Instal­la­ti­on an Bal­kon, Ter­ras­se, Fas­sa­de oder Flach­dach – als Eigen­tü­mer/-in oder nach Abspra­che mit der Ver­mie­tung.
  • Bei einem Umzug wird die Anla­ge auto­ma­tisch abge­mel­det.

Bit­te fül­len Sie die­se Fel­der mit den Adress­da­ten des Anschluss­or­tes (Stand­ort der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge) aus. Kun­den­num­mer, Zäh­ler­num­mer und Objekt-ID fin­den Sie auf Ihrer Strom­rech­nung.

ver­schlüs­selt
Datei wird ver­schlüs­selt gespei­chert (max. 8 MB).

Bit­te laden Sie hier ein pro­dukt­spe­zi­fi­sches bzw. tech­ni­sches Daten­blatt des Her­stel­lers Ihrer Pho­to­vol­ta­nik­an­la­ge hoch.

Sie erhal­ten sofort eine Bestä­ti­gung per E‑Mail. Haben wir Fra­gen zu Ihrem Umzug, kon­tak­tie­ren wir Sie in den nächs­ten Tagen.

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Plug & Play

Was ist eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage?

Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen bestehen aus einem oder meh­re­ren Solar­mo­du­len, in der Regel jeweils mit einem Modul­wech­sel­rich­ter (Micro­in­ver­ter) oder einem gedros­sel­ten Wech­sel­rich­ter, sowie einem Anschluss­ka­bel mit Ste­cker. Sobald die Anla­ge in Betrieb ist, wird der erzeug­te Strom direkt in den Strom­kreis­lauf des Gebäu­des ein­ge­speist und idea­ler­wei­se unmit­tel­bar selbst ver­braucht.

Darf ich eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage instal­lie­ren

Ja, als Eigen­tü­me­rin oder Eigen­tü­mer – bezie­hungs­wei­se nach Abspra­che mit Ihrer Ver­mie­te­rin oder Ihrem Ver­mie­ter – kön­nen Sie eine oder meh­re­re Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen instal­lie­ren. Die maxi­ma­le Leis­tung von 600 Watt pro Zäh­ler­kreis (z. B. Ein­fa­mi­li­en­haus oder ein­zel­ne Woh­nung in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus) darf jedoch nicht über­schrit­ten wer­den. Zudem muss die Anla­ge den Vor­ga­ben der Ver­ord­nung über elek­tri­sche Nie­der­span­nungs­er­zeug­nis­se (NEV) des Bun­des ent­spre­chen.

Wel­che Model­le sind erlaubt?

Ob eine Solar­an­la­ge vom Bund zuge­las­sen ist oder nicht, kön­nen Sie direkt bei der Zulas­sungs­stel­le, dem Eid­ge­nös­si­schen Stark­strom­in­spek­to­rat ESTI, in Erfah­rung brin­gen. Gege­be­nen­falls kann Ihnen auch der Her­stel­ler Ihrer Anla­ge wei­ter­hel­fen.

Muss ich mei­ne Plug-&-Play-Photovoltaikanlage bei der RELL AG anmel­den?

Ja, eine Anmel­dung ist erfor­der­lich. Die­se kön­nen Sie bequem über das ent­spre­chen­de For­mu­lar auf die­ser Sei­te vor­neh­men.

Schützt mich eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage vor einer Strom­ab­schal­tung?

Nein, eine sol­che Anla­ge schützt nicht vor einer Strom­ab­schal­tung. Falls Ihre Anla­ge jedoch netz­un­ab­hän­gig betrie­ben wer­den kann, ist es mög­lich, den selbst erzeug­ten Strom auch wäh­rend eines Strom­aus­falls zu nut­zen. Für Details zur Funk­ti­ons­wei­se wen­den Sie sich bit­te an Ihre Elek­tro­in­stal­la­teu­rin oder Ihren Elek­tro­in­stal­la­teur.

Erhal­te ich eine Ver­gü­tung für ein­ge­speis­ten Strom?

Ja, sofern Ihre Anla­ge kor­rekt ange­mel­det ist und Sie eine Rück­lie­fer­ver­gü­tung bean­tragt haben. Die Anmel­dung erfolgt über das ent­spre­chen­de For­mu­lar auf die­ser Sei­te.

Was pas­siert bei einem Umzug?

Bei einem Umzug wird Ihre Plug-&-Play-Photovoltaikanlage auto­ma­tisch abge­mel­det. Falls die Anla­ge am bis­he­ri­gen Stand­ort ver­bleibt, bit­ten wir um ent­spre­chen­de Mit­tei­lung. Den­ken Sie dar­an, bei einem neu­en Stand­ort die Zustim­mung Ihrer Ver­mie­te­rin oder Ihres Ver­mie­ters ein­zu­ho­len und die Anla­ge beim zustän­di­gen Elek­tri­zi­täts­werk erneut anzu­mel­den.