Plug-&-Play-Photovoltaikanlage
Mit einer Plug-&-Play-Photovoltaikanlage bis 600 Watt können Sie selbst Strom erzeugen und direkt vor Ort verbrauchen. Nachfolgend erfahren Sie, was bei der Nutzung zu beachten ist.
Hier geht es direkt zur Anmeldung.
FAQ - Plug-&-Play
- Was ist eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage?
- Darf ich eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage installieren? Welche Modelle sind erlaubt?
- Muss ich meine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage bei der RELL AG anmelden?
- Schützt mich eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage vor einer Stromabschaltung?
- Erhalte ich eine Vergütung für eingespeisten Strom?
- Was passiert bei einem Umzug?
1. Was ist eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage?
Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen, in der Regel jeweils mit einem Modulwechselrichter (Microinverter) oder einem gedrosselten Wechselrichter, sowie einem Anschlusskabel mit Stecker. Sobald die Anlage in Betrieb ist, wird der erzeugte Strom direkt in den Stromkreislauf des Gebäudes eingespeist und idealerweise unmittelbar selbst verbraucht.
2. Darf ich eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage installieren? Welche Modelle sind erlaubt?
Ja, als Eigentümerin oder Eigentümer – beziehungsweise nach Absprache mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter – können Sie eine oder mehrere Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen installieren. Die maximale Leistung von 600 Watt pro Zählerkreis (z. B. Einfamilienhaus oder einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus) darf jedoch nicht überschritten werden. Zudem muss die Anlage den Vorgaben der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) des Bundes entsprechen.
Ob eine Solaranlage vom Bund zugelassen ist oder nicht, können Sie direkt bei der Zulassungsstelle, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI (https://www.esti.admin.ch), in Erfahrung bringen. Gegebenenfalls kann Ihnen auch der Hersteller Ihrer Anlage weiterhelfen.
3. Muss ich meine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage bei der RELL AG anmelden?
Ja, eine Anmeldung ist erforderlich. Diese können Sie bequem über das entsprechende Formular auf dieser Seite vornehmen.
4. Schützt mich eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage vor einer Stromabschaltung?
Nein, eine solche Anlage schützt nicht vor einer Stromabschaltung. Falls Ihre Anlage jedoch netzunabhängig betrieben werden kann, ist es möglich, den selbst erzeugten Strom auch während eines Stromausfalls zu nutzen. Für Details zur Funktionsweise wenden Sie sich bitte an Ihre Elektroinstallateurin oder Ihren Elektroinstallateur.
5. Erhalte ich eine Vergütung für eingespeisten Strom?
Ja, sofern Ihre Anlage korrekt angemeldet ist und Sie eine Rückliefervergütung beantragt haben. Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Formular auf dieser Seite.
6. Was passiert bei einem Umzug?
Bei einem Umzug wird Ihre Plug-&-Play-Photovoltaikanlage automatisch abgemeldet. Falls die Anlage am bisherigen Standort verbleibt, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Denken Sie daran, bei einem neuen Standort die Zustimmung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters einzuholen und die Anlage beim zuständigen Elektrizitätswerk erneut anzumelden.