Periodische Kontrollen

Sicher­heit elek­tri­scher Instal­la­tio­nen

Elek­tri­sche Instal­la­tio­nen müs­sen ent­spre­chend den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen in regel­mäs­si­gen Abstän­den kon­trol­liert wer­den. Als Netz­be­trei­be­rin ist die RELL ver­pflich­tet, Eigen­tü­mer von elek­tri­schen Instal­la­tio­nen, die an das Nie­der­span­nungs­ver­teil­netz ange­schlos­sen sind, frist­ge­recht zur Ein­rei­chung eines Sicher­heits­nach­wei­ses auf­zu­for­dern.

Die Über­prü­fung der elek­tri­schen Instal­la­ti­on wird durch eine unab­hän­gi­ge und dazu berech­tig­te Kon­troll­stel­le oder ein unab­hän­gi­ges Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­neh­men durch­ge­führt. Der Sicher­heits­nach­weis bestä­tigt, dass die Instal­la­ti­on die gel­ten­den Sicher­heits­vor­schrif­ten erfüllt.

Unter Ablauf und Fris­ten fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Schrit­ten und den gel­ten­den Ter­mi­nen.

Elek­tro­kon­trol­le

Wer ist für die Sicher­heit der Elek­tro­in­stal­la­tio­nen ver­ant­wort­lich?

Gemäss Nie­der­span­nungs-Instal­la­ti­ons­ver­ord­nung (NIV) ist der Eigen­tü­mer für die Sicher­heit der elek­tri­schen Instal­la­tio­nen ver­ant­wort­lich. Er sorgt dafür, dass die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Kon­trol­len durch­ge­führt und all­fäl­li­ge Män­gel beho­ben wer­den.

Wie läuft eine Elek­tro­kon­trol­le ab?

Die elek­tri­schen Instal­la­tio­nen wer­den sicht­ge­prüft und mit ver­schie­de­nen Mes­sun­gen auf ihre Sicher­heit kon­trol­liert. Die Ergeb­nis­se wer­den doku­men­tiert. Wer­den Män­gel fest­ge­stellt, wird ein Män­gel­be­richt erstellt. Ent­spricht die Instal­la­ti­on den Vor­schrif­ten, wird ein Sicher­heits­nach­weis (SiNa) aus­ge­stellt.

Wie lan­ge dau­ert eine Elek­tro­kon­trol­le?

Je nach Objekt ist mit fol­gen­dem Zeit­auf­wand zu rech­nen:

  • Woh­nung: ca. 30 bis 90 Minu­ten
  • Ein­fa­mi­li­en­haus: ca. 1 bis 3 Stun­den
  • Bei grös­se­ren Gebäu­den dau­ert die Kon­trol­le ent­spre­chend län­ger.
Muss wäh­rend der Elek­tro­kon­trol­le der Strom abge­schal­tet wer­den?

Teil­wei­se. Ein­zel­ne Strom­krei­se wer­den kurz­zei­tig abge­schal­tet, damit die erfor­der­li­chen Mes­sun­gen sicher durch­ge­führt wer­den kön­nen.

Was pas­siert, wenn Män­gel fest­ge­stellt wer­den?

Im Män­gel­be­richt wird fest­ge­hal­ten, wel­che Arbei­ten erfor­der­lich sind und bis wann sie aus­ge­führt wer­den müs­sen. Die fest­ge­stell­ten Män­gel müs­sen inner­halb der vor­ge­ge­be­nen Frist durch ein instal­la­ti­ons­be­rech­tig­tes Unter­neh­men beho­ben wer­den. Je nach Situa­ti­on erfolgt anschlies­send eine Nach­kon­trol­le. 

Was ist ein Sicher­heits­nach­weis (SiNa)?

Der Sicher­heits­nach­weis (SiNa) bestä­tigt, dass eine elek­tri­sche Instal­la­ti­on den gel­ten­den Sicher­heits­vor­schrif­ten ent­spricht. Er wird nach erfolg­rei­cher Kon­trol­le aus­ge­stellt und ist schweiz­weit ein­heit­lich gere­gelt.

Wer darf Elek­tro­kon­trol­len durch­füh­ren?

Elek­tro­kon­trol­len dür­fen aus­schliess­lich von unab­hän­gi­gen Kon­troll­orga­nen oder akkre­di­tier­ten Inspek­ti­ons­stel­len mit ent­spre­chen­der Bewil­li­gung durch­ge­führt wer­den. Eine Lis­te der kon­troll­be­rech­tig­ten Unter­neh­men ist beim Eid­ge­nös­si­schen Stark­strom­in­spek­to­rat (ESTI) ver­füg­bar.

Wer bezahlt die Elek­tro­kon­trol­le und was kos­tet sie?

Die Kos­ten für die Kon­trol­le sowie für eine all­fäl­li­ge Män­gel­be­he­bung trägt die Eigen­tü­me­rin oder der Eigen­tü­mer der elek­tri­schen Instal­la­ti­on. Die Höhe der Kos­ten rich­tet sich nach der Grös­se des Objekts und dem erfor­der­li­chen Prüf­auf­wand. Eine genaue Kos­ten­aus­kunft erteilt das beauf­trag­te Kon­troll­organ oder die akkre­di­tier­te Inspek­ti­ons­stel­le.

Muss ich als Mie­te­rin oder Mie­ter etwas unter­neh­men?

In der Regel orga­ni­siert die Eigen­tü­me­rin oder der Eigen­tü­mer die Elek­tro­kon­trol­le. Mie­te­rin­nen und Mie­ter müs­sen vor allem dafür sor­gen, dass die Woh­nung für die Kon­trol­le zugäng­lich ist.

Was kann ich vor der Elek­tro­kon­trol­le vor­be­rei­ten?

Siche­rungs­kas­ten, Elek­tro­ver­tei­lun­gen und Steck­do­sen soll­ten frei zugäng­lich sind. Falls vor­han­den, kön­nen der Sicher­heits­nach­weis (SiNa) oder frü­he­re Kon­troll­be­rich­te bereit­ge­legt wer­den.

Wes­halb muss mei­ne Woh­nung bereits nach 5 Jah­ren erneut kon­trol­liert wer­den?

Für Wohn­bau­ten gilt grund­sätz­lich eine Kon­troll­pe­ri­ode von 20 Jah­ren. Ver­fügt die Instal­la­ti­on jedoch über das Schutz­sys­tem «Nul­lung Sche­ma III», schreibt der Gesetz­ge­ber eine Kon­trol­le alle fünf Jah­re vor. Wer­den die Instal­la­tio­nen auf den heu­ti­gen Stand der Tech­nik ange­passt, gilt in der Regel wie­der die 20-jäh­ri­ge Kon­troll­pe­ri­ode.
Mehr Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Merk­blatt Sanie­rung von Instal­la­tio­nen nach Nul­lung Sche­ma III. 

Müs­sen Instal­la­tio­nen mit «Nul­lung Sche­ma III» sofort ersetzt wer­den?

Nein. Ein Ersatz ist nur erfor­der­lich, wenn Sicher­heits­män­gel fest­ge­stellt wer­den oder geplan­te Umbau­ten dies erfor­der­lich machen. Es emp­fiehlt sich jedoch, sol­che Instal­la­tio­nen mög­lichst zeit­nah auf den heu­ti­gen Stand der Tech­nik zu brin­gen.

Was gilt bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel?

Bei elek­tri­schen Instal­la­tio­nen mit einer Kon­troll­pe­ri­ode von 10 oder 20 Jah­ren ist bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel eine zusätz­li­che Elek­tro­kon­trol­le gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, wenn die letz­te Kon­trol­le mehr als fünf Jah­re zurück­liegt.

Ist eine alte Instal­la­ti­on auto­ma­tisch unsi­cher?

Nein. Ent­schei­dend ist der tat­säch­li­che Zustand der Instal­la­ti­on. Auch älte­re Instal­la­tio­nen kön­nen sicher sein, wenn sie die gel­ten­den Anfor­de­run­gen erfül­len und ord­nungs­ge­mäss unter­hal­ten wer­den.

Ablauf und fris­ten

Ablauf und Fris­ten

Gemäss Art. 36 Abs. 1 der Nie­der­span­nungs-Instal­la­ti­ons­ver­ord­nung (NIV) for­dert die RELL die Eigen­tü­mer min­des­tens sechs Mona­te vor Ablauf der Kon­troll­pe­ri­ode schrift­lich auf, den Sicher­heits­nach­weis bis zum Ende der Kon­troll­pe­ri­ode ein­zu­rei­chen.

Der Ablauf gestal­tet sich wie folgt:

Auf­for­de­rung – 6 Mona­te vor Ablauf der Kon­troll­pe­ri­ode 
Die RELL for­dert die Eigen­tü­mer schrift­lich auf, die peri­odi­sche Kon­trol­le durch­füh­ren zu las­sen und den Sicher­heits­nach­weis frist­ge­recht ein­zu­rei­chen.

1. Erin­ne­rung – 3 Mona­te vor Ablauf der Kon­troll­pe­ri­ode
Wur­de der Sicher­heits­nach­weis noch nicht ein­ge­reicht, erfolgt eine ers­te Erin­ne­rung mit einer erneu­ten Frist zur Beauf­tra­gung der Kon­trol­le und Ein­rei­chung des Sicher­heits­nach­wei­ses.

2. Erin­ne­rung – 2 Mona­te vor Ablauf der Kon­troll­pe­ri­ode 
Bleibt der Sicher­heits­nach­weis wei­ter­hin aus­ste­hend, erfolgt eine zwei­te Erin­ne­rung mit letz­ter Auf­for­de­rung zur Ein­rei­chung inner­halb der gesetz­ten Frist.

Wei­ter­lei­tung an das ESTI – Nach Ablauf der Frist
Wird der Sicher­heits­nach­weis trotz Auf­for­de­run­gen nicht ein­ge­reicht, ist die RELL ver­pflich­tet, den Fall an das Eid­ge­nös­si­sche Stark­strom­in­spek­to­rat (ESTI) wei­ter­zu­lei­ten. Das ESTI kann anschlies­send eine Ver­fü­gung erlas­sen und wei­te­re Mass­nah­men anord­nen.

Aktua­li­sie­rung der Eigen­tums- und Ver­wal­tungs­da­ten

Die Auf­for­de­run­gen zur peri­odi­schen Kon­trol­le wer­den an die bei der RELL hin­ter­leg­ten Eigen­tums- und Ver­wal­tungs­da­ten ver­sen­det. Soll­ten die­se Anga­ben nicht mehr aktu­ell sein, bit­ten wir Sie, uns dies mit­zu­tei­len, damit wir unse­re Daten aktua­li­sie­ren kön­nen.

Kon­takt: meldewesen@rell.ch

Peri­odi­sche Kon­trol­len: Ablauf und Fris­ten Her­un­ter­la­den

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