Periodische Kontrollen
Sicherheit elektrischer Installationen
Elektrische Installationen müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Als Netzbetreiberin ist die RELL verpflichtet, Eigentümer von elektrischen Installationen, die an das Niederspannungsverteilnetz angeschlossen sind, fristgerecht zur Einreichung eines Sicherheitsnachweises aufzufordern.
Die Überprüfung der elektrischen Installation wird durch eine unabhängige und dazu berechtigte Kontrollstelle oder ein unabhängiges Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt. Der Sicherheitsnachweis bestätigt, dass die Installation die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllt.
Unter Ablauf und Fristen finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Schritten und den geltenden Terminen.
Elektrokontrolle
Wer ist für die Sicherheit der Elektroinstallationen verantwortlich?
Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ist der Eigentümer für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt und allfällige Mängel behoben werden.
Wie läuft eine Elektrokontrolle ab?
Die elektrischen Installationen werden sichtgeprüft und mit verschiedenen Messungen auf ihre Sicherheit kontrolliert. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Werden Mängel festgestellt, wird ein Mängelbericht erstellt. Entspricht die Installation den Vorschriften, wird ein Sicherheitsnachweis (SiNa) ausgestellt.
Wie lange dauert eine Elektrokontrolle?
Je nach Objekt ist mit folgendem Zeitaufwand zu rechnen:
- Wohnung: ca. 30 bis 90 Minuten
- Einfamilienhaus: ca. 1 bis 3 Stunden
- Bei grösseren Gebäuden dauert die Kontrolle entsprechend länger.
Muss während der Elektrokontrolle der Strom abgeschaltet werden?
Teilweise. Einzelne Stromkreise werden kurzzeitig abgeschaltet, damit die erforderlichen Messungen sicher durchgeführt werden können.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Im Mängelbericht wird festgehalten, welche Arbeiten erforderlich sind und bis wann sie ausgeführt werden müssen. Die festgestellten Mängel müssen innerhalb der vorgegebenen Frist durch ein installationsberechtigtes Unternehmen behoben werden. Je nach Situation erfolgt anschliessend eine Nachkontrolle.
Was ist ein Sicherheitsnachweis (SiNa)?
Der Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigt, dass eine elektrische Installation den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht. Er wird nach erfolgreicher Kontrolle ausgestellt und ist schweizweit einheitlich geregelt.
Wer darf Elektrokontrollen durchführen?
Elektrokontrollen dürfen ausschliesslich von unabhängigen Kontrollorganen oder akkreditierten Inspektionsstellen mit entsprechender Bewilligung durchgeführt werden. Eine Liste der kontrollberechtigten Unternehmen ist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) verfügbar.
Wer bezahlt die Elektrokontrolle und was kostet sie?
Die Kosten für die Kontrolle sowie für eine allfällige Mängelbehebung trägt die Eigentümerin oder der Eigentümer der elektrischen Installation. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Grösse des Objekts und dem erforderlichen Prüfaufwand. Eine genaue Kostenauskunft erteilt das beauftragte Kontrollorgan oder die akkreditierte Inspektionsstelle.
Muss ich als Mieterin oder Mieter etwas unternehmen?
In der Regel organisiert die Eigentümerin oder der Eigentümer die Elektrokontrolle. Mieterinnen und Mieter müssen vor allem dafür sorgen, dass die Wohnung für die Kontrolle zugänglich ist.
Was kann ich vor der Elektrokontrolle vorbereiten?
Sicherungskasten, Elektroverteilungen und Steckdosen sollten frei zugänglich sind. Falls vorhanden, können der Sicherheitsnachweis (SiNa) oder frühere Kontrollberichte bereitgelegt werden.
Weshalb muss meine Wohnung bereits nach 5 Jahren erneut kontrolliert werden?
Für Wohnbauten gilt grundsätzlich eine Kontrollperiode von 20 Jahren. Verfügt die Installation jedoch über das Schutzsystem «Nullung Schema III», schreibt der Gesetzgeber eine Kontrolle alle fünf Jahre vor. Werden die Installationen auf den heutigen Stand der Technik angepasst, gilt in der Regel wieder die 20-jährige Kontrollperiode.
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt Sanierung von Installationen nach Nullung Schema III.
Müssen Installationen mit «Nullung Schema III» sofort ersetzt werden?
Nein. Ein Ersatz ist nur erforderlich, wenn Sicherheitsmängel festgestellt werden oder geplante Umbauten dies erforderlich machen. Es empfiehlt sich jedoch, solche Installationen möglichst zeitnah auf den heutigen Stand der Technik zu bringen.
Was gilt bei einem Eigentümerwechsel?
Bei elektrischen Installationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren ist bei einem Eigentümerwechsel eine zusätzliche Elektrokontrolle gesetzlich vorgeschrieben, wenn die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Ist eine alte Installation automatisch unsicher?
Nein. Entscheidend ist der tatsächliche Zustand der Installation. Auch ältere Installationen können sicher sein, wenn sie die geltenden Anforderungen erfüllen und ordnungsgemäss unterhalten werden.
Ablauf und fristen
Ablauf und Fristen
Gemäss Art. 36 Abs. 1 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) fordert die RELL die Eigentümer mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Aufforderung – 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode
Die RELL fordert die Eigentümer schriftlich auf, die periodische Kontrolle durchführen zu lassen und den Sicherheitsnachweis fristgerecht einzureichen.
1. Erinnerung – 3 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode
Wurde der Sicherheitsnachweis noch nicht eingereicht, erfolgt eine erste Erinnerung mit einer erneuten Frist zur Beauftragung der Kontrolle und Einreichung des Sicherheitsnachweises.
2. Erinnerung – 2 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode
Bleibt der Sicherheitsnachweis weiterhin ausstehend, erfolgt eine zweite Erinnerung mit letzter Aufforderung zur Einreichung innerhalb der gesetzten Frist.
Weiterleitung an das ESTI – Nach Ablauf der Frist
Wird der Sicherheitsnachweis trotz Aufforderungen nicht eingereicht, ist die RELL verpflichtet, den Fall an das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) weiterzuleiten. Das ESTI kann anschliessend eine Verfügung erlassen und weitere Massnahmen anordnen.
Aktualisierung der Eigentums- und Verwaltungsdaten
Die Aufforderungen zur periodischen Kontrolle werden an die bei der RELL hinterlegten Eigentums- und Verwaltungsdaten versendet. Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir unsere Daten aktualisieren können.
Kontakt: meldewesen@rell.ch